Das Land unterstützt im Jahr 2026 Wasserschutzmaßnahmen in 39 Land- und Stadtkreisen mit 265 Mio. €. Wieso? Weil es notwendig ist.
Die Wassersituation in Europa ist angespannt und durch eine wachsende Wasserknappheit gekennzeichnet, die durch den Klimawandel und ineffiziente Nutzung verschärft wird. Jährlich sind durchschnittlich etwa 20 % der europäischen Landfläche und 30 % der Bevölkerung von Wasserstress betroffen. Nur 37 % der Oberflächengewässer in der EU sind in einem guten ökologischen Zustand.
Der Klimawandel führt zu extremeren Wetterereignissen wie Dürren und Starkregen, die das Grundwasser nicht ausreichend auffüllen. Hinzu kommen eine ineffiziente Wasserinfrastruktur und zu hoher Verbrauch in Landwirtschaft und Industrie.
Die EU plant eine neue Wasserresilienzstrategie, um den Wasserverbrauch zu senken und die Speicher zu sichern, mit dem Ziel, bis 2027 einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen.
„Die Klimakrise wirkt sich auf den Wasserhaushalt besonders negativ aus. Angesichts zunehmender Wetterextreme von Extern: Trockenheit (Öffnet in neuem Fenster) über Extern: Starkregen (Öffnet in neuem Fenster) bis Extern: Hochwasser (Öffnet in neuem Fenster) müssen wir unsere Wasserwirtschaft zukunftsfähig aufstellen. Wir schützen Gewässer und die Umwelt und verbessern unsere Infrastruktur. Davon profitieren Menschen und Natur im ganzen Land“, betont Umweltministerin Thekla Walker.
2026 fließen über 87 Mio. € in Maßnahmen der Wasserversorgung. Für den Abwasserbereich sind 107,6 Mio. € vorgesehen. Mit 70,8 Mio. € bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke und über 39 Land- und Stadtkreise.
Das Land gewährt Kommunen und öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände) Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse.
Auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024) können beispielsweise Maßnahmen zum Ausbau von Gewässern, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zum Starkregenmanagement, vertiefte Untersuchungen nach DIN 19700, die naturnahe Entwicklung von Gewässern, der Erwerb von Gewässerentwicklungsflächen oder Flussgebietsuntersuchungen, Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne gefördert werden.
Starkregenrisikomanagementkonzepte sind nur als Gesamtkonzept, bestehend aus kommunalen Starkregengefahrenkarten, nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept, förderfähig. Neubauvorhaben von Hochwasserschutzmaßnahmen werden daher nur dann hoch priorisiert, wenn die Antragsteller die Maßnahme R1 „Information von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen“ des Hochwasserrisikomanagements umgesetzt haben.
Günther Heinisch